Banknoten und Fälschungsbekämpfung

In jedem Land gibt es rechtliche Einschränkungen bezüglich der Reproduktion von Banknotenmotiven. Das Fälschen einer Währung ist ein Verbrechen. Die Einschränkungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in einigen Ländern ist jegliche Reproduktion von Banknotenmotiven – selbst zu künstlerischen Zwecken oder Werbezwecken – streng verboten. Auch in den Ländern, die eine eingeschränkte Verwendung von Banknotenmotiven erlauben, gibt es besondere Regeln und Anforderungen. Diese Website bietet Informationen zur Reproduktion von Banknotenmotiven und Links zu länderspezifischen Websites mit weiteren Hinweisen.

Insgesamt gesehen ist der wirtschaftliche Verlust für die Gesellschaft durch Bargeldfälschungen im Allgemeinen gering. Zu denjenigen, die am meisten durch Fälschungen geschädigt werden, gehören Einzelpersonen und Geschäfte, da sie keine Rückerstattungen für gefälschte Banknoten erhalten. Zudem kann Falschgeld das Vertrauen in das Zahlungssystem untergraben, wenn in der Öffentlichkeit Unsicherheit darüber entsteht, ob bei Transaktionen Bargeld angenommen werden kann.

Die Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group, CBCDG) ist für diese Website verantwortlich. Die CBCDG hat das so genannte Counterfeit Deterrence System (CDS) entwickelt, um zu verhindern, dass PCs und Geräte bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung zur Fälschung von Banknoten verwendet werden. Das System wurde von Hardware- und Softwareherstellern freiwillig implementiert und verhindert, dass mittels PCs oder Geräten zur digitalen Bildbearbeitung das Bild einer geschützten Banknote erfasst oder reproduziert wird. Diese Technologie ist jedoch nicht in der Lage, den Nutzer eines PCs oder von Geräten zur digitalen Bildbearbeitung ausfindig zu machen.

Um Informationen über ein bestimmtes Land oder ein Banknotenmotiv, das Sie verwenden wollen, zu erhalten, klicken Sie auf die entsprechende Region auf der Weltkarte oder wählen Sie die entsprechende Region, das entsprechende Land oder die jeweilige Währung aus der Liste aus.

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Regionen:

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Währung:

Länder:

Sprachen:

KGS – Kirgisistan-Som Kirgisische Republik Kirgisisch, Russisch

Zuständige Bank oder Behörde:

Kontakt:

Links:

Nationalbank der Kirgisischen Republik

National Bank of the Kyrgyz Republic
101 Umetalieva Street
Bishkek City
Kyrgyz Republic
Tel.: +996 312 66 90 11
        +996 312 66 92 26
Fax: +996 312 61 07 30
E-Mail: mail@nbkr.kg

Banknotenabbildungen mit niedriger Auflösung

Allgemeine Informationen über die Reproduktion von Banknoten:

Die Verwendung von (ein- oder mehrfarbigen) Banknotenabbildungen im Ganzen oder in Teilen, die aufgrund ihrer Merkmale (Größe, Farbe, Aufmachung) im Umlauf mit echten Banknoten der Kirgisischen Republik verwechselt werden könnten, ist verboten und wird mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens zehn und höchstens zwanzig Berechnungssätzen geahndet. Die für die Reproduktion benutzten Instrumente bzw. das bei der Ordnungswidrigkeit verwendete Objekt werden konfisiziert.

Wird die im vorstehenden Absatz beschriebene Handlung innerhalb eines Jahres nach Anwendung administrativer Disziplinarmaßnahmen wiederholt, so wird dies mit einer Geldbuße von mindestens zwanzig und höchstens fünfzig Berechnungssätzen geahndet. Die für die Reproduktion benutzten Instrumente bzw. das bei der Ordnungswidrigkeit verwendete Objekt werden konfisziert.

Strafrechtliche Rechtsfolgen im Fall von Geldfälschung

Strafgesetzbuch der Kirgisischen Republik
Paragraph 198. Fälschung, Lagerung oder Verkauf von Falschgeld oder gefälschten Wertpapieren

  1. Wer gefälschte Banknoten, Münzen, Wertpapiere, Fremdwährung oder Wertpapiere in Fremdwährung verkauft oder zu Verkaufszwecken herstellt oder lagert, wird mit Zwangsarbeit bis zu drei Jahren, Freiheitseinschränkung bis zu fünf Jahren oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft; sein Eigentum wird beschlagnahmt.
  2. Werden dieselben Handlungen
    a) in großem Umfang
    b) von einer Gruppe von Personen mit der Absicht verübt, eine Straftat zu begehen, so wird dies mit einer Freiheitsstrafe zwischen sieben und zehn Jahren geahndet; Eigentum wird beschlagnahmt.
  3. Wer die im ersten Teil des vorliegenden Paragraphen aufgeführten Handlungen als Mitglied einer Bande verübt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünfzehn und zwanzig Jahren bestraft; sein Eigentum wird beschlagnahmt.

Reproduktion in den Printmedien:

Ein- oder mehrfarbige Abbildungen von Banknoten können ohne offizielle Genehmigung der Nationalbank der Kirgisischen Republik reproduziert werden, wenn die Größe der Reproduktionen mehr als 130 % oder weniger als 70 % der Größe einer Originalbanknote ausmacht oder wenn die Banknotenabbildungen in Form von Leuchtreklame verwendet werden.

Für Printmedien verleihen wir entweder digitale Abbildungen unserer Banknoten (150 dpi) oder physische Banknotenmuster (wobei in beiden Fällen das Wort „YЛГY“ (Muster) diagonal auf der Banknote aufgedruckt ist). Diese werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Grund für den Reproduktionswunsch angegeben wird und der Nutzer erklärt, dass er die Nutzungsbedingungen akzeptiert, indem er ein Schreiben, das die besagten Nutzungsbedingungen zum Inhalt hat, unterzeichnet zurücksendet. Außerdem ist es streng verboten, diese Abbildungen oder Kopien davon an Dritte weiterzuleiten. Alle zur Verfügung gestellten Materialien müssen an die Nationalbank der Kirgisischen Republik zurückgesandt werden. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass der Zugang zu diesen Materialien beschränkt ist.

Alle Negative, Platten, Positive, digitalisierten Speichermedien, Grafikdateien, Magnetspeichermedien, optischen Speichermedien und sonstigen Mittel zur Erstellung von Illustrationen, die Banknotenabbildungen im Ganzen oder in Teilen enthalten, müssen nach ihrer letzten Nutzung vernichtet oder gelöscht werden.

Reproduktion in den elektronischen Medien:

Öffentlich zugängliche digitale Abbildungen von Banknoten müssen die beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bildauflösung darf höchstens 72 dpi betragen.
  • Der Schriftzug „YЛГY“ (Muster) muss diagonal in einer Kontrastfarbe auf der Reproduktion aufgedruckt sein. Der Schriftzug muss mindestens 10 % der Länge und 10 % der Breite der Banknotenabbildung ausmachen.