Banknoten und Fälschungsbekämpfung
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In jedem Land gibt es rechtliche Einschränkungen bezüglich der Reproduktion von Banknotenmotiven. Das Fälschen einer Währung ist ein Verbrechen. Die Einschränkungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in einigen Ländern ist jegliche Reproduktion von Banknotenmotiven – selbst zu künstlerischen Zwecken oder Werbezwecken – streng verboten. Auch in den Ländern, die eine eingeschränkte Verwendung von Banknotenmotiven erlauben, gibt es besondere Regeln und Anforderungen. Diese Website bietet Informationen zur Reproduktion von Banknotenmotiven und Links zu länderspezifischen Websites mit weiteren Hinweisen.
Insgesamt gesehen ist der wirtschaftliche Verlust für die Gesellschaft durch Bargeldfälschungen im Allgemeinen gering. Zu denjenigen, die am meisten durch Fälschungen geschädigt werden, gehören Einzelpersonen und Geschäfte, da sie keine Rückerstattungen für gefälschte Banknoten erhalten. Zudem kann Falschgeld das Vertrauen in das Zahlungssystem untergraben, wenn in der Öffentlichkeit Unsicherheit darüber entsteht, ob bei Transaktionen Bargeld angenommen werden kann.
Die Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group, CBCDG) ist für diese Website verantwortlich. Die CBCDG hat das so genannte Counterfeit Deterrence System (CDS) entwickelt, um zu verhindern, dass PCs und Geräte bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung zur Fälschung von Banknoten verwendet werden. Das System wurde von Hardware- und Softwareherstellern freiwillig implementiert und verhindert, dass mittels PCs oder Geräten zur digitalen Bildbearbeitung das Bild einer geschützten Banknote erfasst oder reproduziert wird. Diese Technologie ist jedoch nicht in der Lage, den Nutzer eines PCs oder von Geräten zur digitalen Bildbearbeitung ausfindig zu machen.
Um Informationen über ein bestimmtes Land oder ein Banknotenmotiv, das Sie verwenden wollen, zu erhalten, klicken Sie auf die entsprechende Region auf der Weltkarte oder wählen Sie die entsprechende Region, das entsprechende Land oder die jeweilige Währung aus der Liste aus.
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Regionen: |
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Wählen Sie eine Region
aus der Liste aus oder klicken Sie auf die Weltkarte. |
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Startseite
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Währung: |
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EUR
– Euro |
Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich (einschließlich Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Pierre und Miquelon sowie die Französischen Süd- und Antarktisgebiete), Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Andorra, Vatikanstadt, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino. |
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch |
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Zuständige Bank oder Behörde: |
Kontakt: |
Links: |
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Europäische
Zentralbank |
Banknotenabbildungen in hoher Auflösung für professionelle Nutzer
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Rechtlicher Rahmen
Beschluss EZB/2003/4 vom
20. März 2003 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion
sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (ABl. L 78
vom 25.3.2003, S. 16)
Leitlinie EZB/2003/5 vom 20. März 2003 über die Anwendung
von Maßnahmen gegen unerlaubte Reproduktionen von Euro-Banknoten
sowie über den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten
(ABl. L 78 vom 25.3.2003, S. 20)
Banknotenabbildungen in niedriger Auflösung
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Allgemeine
Informationen über die Reproduktion von Banknoten:
Die Verunstaltung dieser Währung ist strafbar.
Reproduktionen dieser Währung dürfen nicht in einem Anstoß
erregenden Zusammenhang gezeigt werden, z. B. als Teil
von pornografischem oder Gewalt verherrlichendem Material.
Reproduktionen sind ebenfalls verboten, soweit sie gegen die
für Euro-Banknoten geltenden Urheberrechtsvorschriften verstoßen.
Artikel 1 der Leitlinie EZB/2003/5 legt die Kriterien für unerlaubte Reproduktionen
fest. Artikel 2 des Beschlusses EZB/2003/4 legt die Kriterien
für unrechtmäßige Reproduktionen von Euro-Banknoten
fest. Solche Reproduktionen sind grundsätzlich untersagt. Artikel
2 Absatz 3 des Beschlusses legt die Kriterien für Reproduktionen
fest, die als rechtmäßig gelten und für die deshalb keine Genehmigung
vorgeschrieben ist. Bei Fällen, die diesen Kriterien nicht
entsprechen, muss eine Bestätigung hinsichtlich der Einhaltung
der Reproduktionsvorschriften beantragt werden.
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Reproduktion
in den Printmedien:
Hier gelten
einige Einschränkungen. Einschränkungen hinsichtlich der Größe
variieren beispielsweise je nachdem, ob die Reproduktion eine
oder beide Seiten der Banknote wiedergibt. Generell müssen
die Vorschriften des Beschlusses EZB/2003/4 und der Leitlinie
EZB/2003/5 eingehalten werden, damit eine Reproduktion rechtmäßig
ist.
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Reproduktion
in den elektronischen Medien:
Für öffentlich
zugängliche digitale Bilder darf eine Banknote reproduziert
werden, sofern die folgenden zwei Kriterien erfüllt sind:
- Die Auflösung des Bildes beträgt maximal 72 dpi.
- Das Wort „SPECIMEN” ist in einer kontrastierenden Farbe quer über die Reproduktion gedruckt. Die Abmessungen des Wortes „SPECIMEN“ müssen mindestens 75 % der Länge und 15 % der Breite der Reproduktion betragen.
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