Allgemeine
Informationen über die Reproduktion von Banknoten:
Gemäß Gesetz Nr. 17.336 ist die Reproduktion von Banknoten und Münzen verboten und strafbar. Die Banco Central de Chile ist die einzige Stelle, die gesetzlich dazu ermächtigt ist, Abbildungen von Banknoten und Münzen zu reproduzieren. Alle nicht von der chilenischen Zentralbank hergestellten Reproduktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung. Darüber hinaus besitzt die Banco Central de Chile die geistigen Eigentumsrechte an den Banknoten und Münzen.
Jegliche Reproduktion von Banknoten und Münzen sowie deren Veröffentlichung ist verboten und unter Strafe gestellt, selbst wenn sie wirtschaftlichen oder rechtlichen Zwecken dient.
Die Anfertigung von Fotografien, Gravuren, Lithografien oder Reproduktionen von Banknoten – oder Teilen hiervon –, die gesetzliches Zahlungsmittel in Chile sind, ist gemäß Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 726 vom 23. November 1925 rechtswidrig, es sei denn, sie werden von Personen oder Stellen hergestellt, die gesetzlich dazu ermächtigt sind. Auch die Anfertigung von Kopien von den bei der Banknotenherstellung verwendeten Druckplatten verstößt gegen das Gesetz.
Die Banknotenabbildungen auf der Website der Banco Central de Chile dienen als Lehrmaterial. Die Abbildungen sind klein und haben eine Auflösung von 72 dpi. Sie dürfen heruntergeladen, kopiert und in andere Programme eingefügt werden, ohne dass ihre Freigabe genehmigt werden muss. Werden sie jedoch auf die Abmessungen einer echten Banknote vergrößert, ist die daraus resultierende Auflösung sehr schlecht, was den Druck erschwert.
Für die Zwecke der Banco Central de Chile sind Aufdrucke bei der Banknotenreproduktion nicht erforderlich. Es werden andere Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Auflösung, Größe und die in die Reproduktion der Banknote eingefügten Elemente getroffen.
Schließlich wird jede Anfertigung oder Verbreitung von Objekten, die echten Banknoten so ähnlich sind, dass sie als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden könnten, gemäß Abschnitt 64 des Gesetzes Nr. 18.840 (Ley Orgánica Constitucional del Banco Central de Chile) mit einer Freiheitsstrafe zwischen 541 Tagen und 5 Jahren bestraft.
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