Banknoten und Fälschungsbekämpfung

In jedem Land gibt es rechtliche Einschränkungen bezüglich der Reproduktion von Banknotenmotiven. Das Fälschen einer Währung ist ein Verbrechen. Die Einschränkungen sind von Land zu Land unterschiedlich, in einigen Ländern ist jegliche Reproduktion von Banknotenmotiven – selbst zu künstlerischen Zwecken oder Werbezwecken – streng verboten. Auch in den Ländern, die eine eingeschränkte Verwendung von Banknotenmotiven erlauben, gibt es besondere Regeln und Anforderungen. Diese Website bietet Informationen zur Reproduktion von Banknotenmotiven und Links zu länderspezifischen Websites mit weiteren Hinweisen.

Insgesamt gesehen ist der wirtschaftliche Verlust für die Gesellschaft durch Bargeldfälschungen im Allgemeinen gering. Zu denjenigen, die am meisten durch Fälschungen geschädigt werden, gehören Einzelpersonen und Geschäfte, da sie keine Rückerstattungen für gefälschte Banknoten erhalten. Zudem kann Falschgeld das Vertrauen in das Zahlungssystem untergraben, wenn in der Öffentlichkeit Unsicherheit darüber entsteht, ob bei Transaktionen Bargeld angenommen werden kann.

Die Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group, CBCDG) ist für diese Website verantwortlich. Die CBCDG hat das so genannte Counterfeit Deterrence System (CDS) entwickelt, um zu verhindern, dass PCs und Geräte bzw. Software zur digitalen Bildbearbeitung zur Fälschung von Banknoten verwendet werden. Das System wurde von Hardware- und Softwareherstellern freiwillig implementiert und verhindert, dass mittels PCs oder Geräten zur digitalen Bildbearbeitung das Bild einer geschützten Banknote erfasst oder reproduziert wird. Diese Technologie ist jedoch nicht in der Lage, den Nutzer eines PCs oder von Geräten zur digitalen Bildbearbeitung ausfindig zu machen.

Um Informationen über ein bestimmtes Land oder ein Banknotenmotiv, das Sie verwenden wollen, zu erhalten, klicken Sie auf die entsprechende Region auf der Weltkarte oder wählen Sie die entsprechende Region, das entsprechende Land oder die jeweilige Währung aus der Liste aus.

1.

Regionen:

Wählen Sie eine Region aus der Liste aus oder klicken Sie auf die Weltkarte.
 

Währung:

Länder:

Sprachen:

CLP – Chilenischer Peso Chile Spanisch

Zuständige Bank oder Behörde:

Kontakt:

Links:

Banco Central de Chile Mr. Miguel Nacrur
Banco Central de Chile
PO Box 967
Santiago 8340454
Chile
Tel.: +562 670 2398
Fax: +562 670 2232
Banknoten- und Münzabbildungen in niedriger Auflösung

Allgemeine Informationen über die Reproduktion von Banknoten:

Gemäß Gesetz Nr. 17.336 ist die Reproduktion von Banknoten und Münzen verboten und strafbar. Die Banco Central de Chile ist die einzige Stelle, die gesetzlich dazu ermächtigt ist, Abbildungen von Banknoten und Münzen zu reproduzieren. Alle nicht von der chilenischen Zentralbank hergestellten Reproduktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung. Darüber hinaus besitzt die Banco Central de Chile die geistigen Eigentumsrechte an den Banknoten und Münzen.

Jegliche Reproduktion von Banknoten und Münzen sowie deren Veröffentlichung ist verboten und unter Strafe gestellt, selbst wenn sie wirtschaftlichen oder rechtlichen Zwecken dient.

Die Anfertigung von Fotografien, Gravuren, Lithografien oder Reproduktionen von Banknoten – oder Teilen hiervon –, die gesetzliches Zahlungsmittel in Chile sind, ist gemäß Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 726 vom 23. November 1925 rechtswidrig, es sei denn, sie werden von Personen oder Stellen hergestellt, die gesetzlich dazu ermächtigt sind. Auch die Anfertigung von Kopien von den bei der Banknotenherstellung verwendeten Druckplatten verstößt gegen das Gesetz.

Die Banknotenabbildungen auf der Website der Banco Central de Chile dienen als Lehrmaterial. Die Abbildungen sind klein und haben eine Auflösung von 72 dpi. Sie dürfen heruntergeladen, kopiert und in andere Programme eingefügt werden, ohne dass ihre Freigabe genehmigt werden muss. Werden sie jedoch auf die Abmessungen einer echten Banknote vergrößert, ist die daraus resultierende Auflösung sehr schlecht, was den Druck erschwert.

Für die Zwecke der Banco Central de Chile sind Aufdrucke bei der Banknotenreproduktion nicht erforderlich. Es werden andere Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Auflösung, Größe und die in die Reproduktion der Banknote eingefügten Elemente getroffen.

Schließlich wird jede Anfertigung oder Verbreitung von Objekten, die echten Banknoten so ähnlich sind, dass sie als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden könnten, gemäß Abschnitt 64 des Gesetzes Nr. 18.840 (Ley Orgánica Constitucional del Banco Central de Chile) mit einer Freiheitsstrafe zwischen 541 Tagen und 5 Jahren bestraft.

Reproduktion in den Printmedien:

Die Reproduktion in Printmedien ist verboten.

Allen Stellen mit Ausnahme der Banco Central de Chile ist jedwede teilweise Reproduktion von Banknoten untersagt. Selbst wenn die Reproduktionen mit Aufdrucken versehen werden, dürfen sie von keiner anderen Stelle als der chilenischen Zentralbank hergestellt werden. Die Reproduktion von Fotografien ist nicht gestattet.

Reproduktion in den elektronischen Medien:

Sofern die elektronischen Medien zur Banco Central de Chile gehören, gibt es keine Einschränkungen. Anderen Stellen als der chilenischen Zentralbank ist es untersagt, elektronische Abbildungen von Banknoten zu zeigen.